Als freiwillige oder gesetzliche Revisionsstelle sorgen wir für eine korrekte und gesetzeskonforme Berichterstattung. Durch unsere vielseitige Erfahrung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Aufgrund unserer Eigentumsstruktur, Grösse und Tätigkeit sind wir nicht mit Unabhängigkeitsfragen (Independence) konfrontiert. Unser Unternehmen ist bei der Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexperte (Reg. Nr. 502033) eingetragen.

Eine Revisionsstelle ist für:

sowohl Genossenschaften, Stiftungen und Vereine mit gewissen Ausnahmen vorgeschrieben.

Für kleinere Gesellschaften ist lediglich eine eingeschränkte Revision vorgesehen. Erfahren sie mehr auf unserer Seite.

Die eingeschränkte Revision ist eine schweizerische Sonderregelung und findet bei kleineren Unternehmen Anwendung (siehe Schwellenwerte).

Eine eingeschränkte Revision ist möglich, wenn eine Gesellschaft zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren unterschreitet.

 

Schwellenwerte

 

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Wahl, der für Ihre Unternehmung massgeschneiderten Revisionslösung.

Gerne führen wir auch die anderen vom Gesetz vorgesehen Prüfungen für Sie durch: