Lenz Treuhand AG

Änderung der MWST-Methode zum 1. Januar 2025

Falls Sie einen Wechsel der MWST-Methode planen, müssen Sie diesen bis spätestens 28. Februar 2025 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden. Bei verspäteter Meldung kann der Wechsel erst für die nächste Steuerperiode beantragt werden.

Wechselfristen der MWST-Methode

Grundsatzüberlegungen zum Wechsel der MWST-Methode

Die beiden Methoden unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. Hier ein Überblick:

Saldosteuersatz MethodeEffektive Methode
SemesterabrechnungenQuartalsabrechnungen
Keine Buchungen für VorsteuernVorsteuerbuchung für jeden Beleg (inkl. Investitionen)
Ein Jahr beizubehaltenDrei Jahre beizubehalten
Kein EigenverbrauchEigenverbrauch geschuldet
Keine EinlageentsteuerungMöglichkeit zur Einlageentsteuerung
Keine Option für ausgenommene LeistungenMöglichkeit zur Option für ausgenommene Leistungen
Komplex bei Exportumsätzen (meist nicht empfehlenswert)
Separates Ertragskonto je Saldosteuersatz

Wechsel von der effektiven Methode zur SSS-Methode

Der Wechsel zur SSS-Methode muss bei der ESTV beantragt und geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass Vorsteuern, die zuvor in Abzug gebracht wurden, einschliesslich der Anteile, die durch eine Einlageentsteuerung korrigiert wurden, auf Basis des Zeitwerts der betroffenen Gegenstände und Dienstleistungen zurückzuerstatten sind. Dies erfolgt in der letzten MWST-Abrechnung vor dem Wechsel und wird unter Ziffer 415 ausgewiesen. Grundsätzlich sind für das Warenlager, die Betriebsmittel und die Anlagegüter keine Korrekturen erforderlich. Alle Anpassungen erfolgen gemäss den Grundsätzen der Nutzungsänderung.

Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

Wechsel von SSS-Methode zur effektiven Methode

Der Wechsel zur effektiven Methode kann über das Kontaktformular der ESTV gemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich ist. Vorsteuern, die bisher nicht in Abzug gebracht werden konnten, können auf Basis des Zeitwerts der betroffenen Gegenstände oder Dienstleitungen in der ersten MWST-Abrechnung nach dem Wechsel unter Ziffer 410 abgezogen werden. Zudem müssen alle relevanten Belege herausgesucht und eine Übersicht erstellt werden, die die Anschaffung und Abschreibung der betroffenen Gegenstände oder Dienstleistungen pro Jahr umfasst.

Praxisempfehlung: Eine gleichzeitiger Wechsel der MWST-Art und der MWST-Methode wird nicht empfohlen, da dies in der Praxis eine häufige Fehlerquelle darstellt.

Neue Regelung zur Anzahl der Saldosteuersätze ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 können mehr als zwei Saldosteuersätze gewählt werden. Es gilt die neue 10%-Regel: Ein Saldosteuersatz ist anzuwenden, wenn der Umsatzanteil einer Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht. Die bisherigen Mischbranchen entfallen; auch hier gilt die 10%-Regel.

Praxisempfehlung: Führen Sie pro Saldosteuersatz weiterhin ein separates Ertragskonto in Ihrer Buchhaltung.

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung. Für weiterführende Fragen oder persönliche Anliegen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. 

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