Die Begrenzung des Fahrkostenabzuges stammt aus dem Finanzierungsteil der FABI-Vorlage, die am 9. Februar 2014 vom Volk mit 62 Prozent Ja Stimmen angenommen wurde.
Bei der Direkten Bundessteuer ist der Abzug auf maximal Fr. 3‘000 begrenzt. Die Maximal-Abzüge bei den Kantonen richten sich nach den entsprechenden Kantonalen Steuergesetzen, z.B. SG Fr. 3‘655 (GA 2. Klasse), AR Fr. 6‘000.
Für Mitarbeitende mit Geschäftsfahrzeugen kann die Begrenzung des Fahrkostenabzuges zur Mehrbelastung bei den Steuern führen. Der Arbeitnehmer muss wie bisher den Privatanteil von 9,6% des Kaufpreises als Einkommen versteuern. Neu wird auch der Teil der Autokosten des unentgeltlichen Arbeitsweges, der über dem Maximalabzug liegt, mit der Einkommenssteuer belastet.
Dazu folgendes Beispiel nach den Ansätzen des Kantons SG und der DBST:
Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen die für Sie und den Arbeitnehmer beste Lösung.
Anbei eine Übersicht über die jeweiligen Kantone
(Stand: November 2015)
AI
Obergrenze bisher kein Thema
AG – Obergrenze CHF 6’000
Bereits einmal abgelehnt, neuer Vorschlag
Vorschlag RR
AR – Obergrenze CHF 6’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Rechtskräftig seit 01.01.2015
BE – Obergrenze CHF 6’700
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR, Einführung 01.01.2016
BL – Obergrenze CHF 3’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR
BS – Obergrenze CHF 3’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR, Vorschlag WAK CHF 3’800
FR
Obergrenze bisher kein Thema
GE
Obergrenze bisher kein Thema
GL
Obergrenze bisher kein Thema
GR – Obergrenze CHF 9’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR
JU
Obergrenze bisher kein Thema
LU
Obergrenze abgelehnt
NE
Obergrenze in Prüfung
NW – Obergrenze CHF 6’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum am 15.11.2015
OW
Obergrenze abgelehnt
SG – Obergrenze CHF 3’655
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum am 15.11.2015
SH – Obergrenze CHF 3’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR
SO
Obergrenze abgelehnt
SZ
Obergrenze in Prüfung
TG – Obergrenze CHF 6’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum gescheitert, Einführung 01.01.2016
TI
Obergrenze bisher kein Thema
UR
Obergrenze bisher kein Thema
VD
Obergrenze bisher kein Thema
VS
Obergrenze bisher kein Thema
ZG – Obergrenze CHF 6’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR
ZH – Obergrenze CHF 3’000
Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR
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