Neuerungen zur Säule 3a ab dem 1. Januar 2025: Nachträgliche Einkäufe möglich

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26. Februar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 können nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen werden, um Beitragslücken aus den Vorjahren zu schliessen. Diese neue Regelung ermöglicht es erstmals im Jahr 2026, rückwirkend für das Jahr 2025 eine Einzahlung zu tätigen. Wichtig: Beitragslücken aus Jahren vor Inkrafttreten der Regelung, also vor 2025, können nicht nachträglich geschlossen werden.

Sobald der Maximalbetrag für das laufende Jahr vollständig einbezahlt wurde, sind zusätzliche Einzahlungen möglich, die den sogenannten „kleinen Beitrag“ des jeweiligen Jahres nicht überschreiten. Für 2025 beträgt dieser CHF 7’258.-.

Voraussetzungen für nachträgliche Einkäufe:

  • AHV-pflichtiges Einkommen: Der Einkauf ist nur möglich, wenn im Jahr des Einkaufs sowie im Jahr, für das der nachträgliche Beitrag geleistet wird, ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz vorliegt.
  • Ordentlicher Maximalbetrag: Der maximale ordentliche Beitrag für das laufende Jahr muss bereits vollständig einbezahlt worden sein.

Steuerliche Vorteile:

Wie die ordentlichen Beiträge an die Säule 3a sind auch die nachträglichen Einkäufe vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Berechnung der Beitragslücke:

Die Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen den in den jeweiligen Jahren geltenden Maximalbeträgen und den tatsächlich einbezahlten Beträgen. Es können höchstens Beitragslücken der letzten zehn Jahre geschlossen werden.

Vereinfachtes Beispiel:

Jahr 2024Jahr 2025Jahr 2026*
Beitrag eingezahlt:CHF 6’800CHF 6’800CHF 7’258
Maximal zulässig:CHF 7’056CHF 7’258CHF 7’258
Differenz = Beitragslücke:CHF 256CHF 458
Nachträglicher Einkauf:n/an/aCHF 458
*Die maximale Beitragshöhe steht noch nicht fest und kann sich ändern; vorerst gilt der Vorjahreswert als Referenz.

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Für weiterführende Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, eine Fachperson beizuziehen.

Autor:Lenz Treuhand AG
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