Lenz Treuhand AG

Neuerungen Sozialversicherungen per 01.01.2025

Hier sind die aktualisierten Kennzahlen für AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem aktualisieren.

AHV / IV / EO

Pro Jahr in CHF:

AHV/IV/EO Beiträge

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.

AHV 21 – Referenzalter

Wir haben Sie bereits letztes Jahr darüber informiert, dass das Referenzalter der Frauen erhöht wird (zum Blogbeitrag). Ab dem 1. Januar 2025 beträgt es erstmals 64 Jahre und 3 Monate und wird danach jährlich um weitere drei Monate angehoben.

ALV Beiträge

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½, d.h. je 1.10%.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)

AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)

BVG

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge:

UVG

Für allfällige weiterführende Fragen zum Thema Sozialversicherungen, steht Ihnen unser Lenz-Treuhand-Team gerne zur Verfügung!

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