Hier sind die aktualisierten Kennzahlen für AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem aktualisieren.
AHV / IV / EO
Pro Jahr in CHF:
- Max. AHV-Rente 30’240.-
- Min. AHV-Rente 15’120.-
- Max. AHV-Rente Ehepaare 45’360.-
- Freibetrag für Rentner 16’800.-
- Geringfügiges Entgelt 2’500.-
AHV/IV/EO Beiträge
- 10.60% AHV/IV/EO
Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.
AHV 21 – Referenzalter
Wir haben Sie bereits letztes Jahr darüber informiert, dass das Referenzalter der Frauen erhöht wird (zum Blogbeitrag). Ab dem 1. Januar 2025 beträgt es erstmals 64 Jahre und 3 Monate und wird danach jährlich um weitere drei Monate angehoben.
ALV Beiträge
- 2.20% ALV 1 bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½, d.h. je 1.10%.
AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)
- Beitragsskala 5.371% bis 10.00%
- Einkommensgrenze (min.) 10’100.- bis (max.) 60’500.-
- Mindestbeitrag CHF 530.-
AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)
- Mindestbeitrag CHF 530.-
- Maximalbeitrag CHF 26’500.-
BVG
- Lohnmaximum nach BVG 90’720.-
- Max. versicherbarer Lohn nach BVG 64’260.-
- Min. koordinierter Lohn 3’780.-
- Koordinationsabzug 26’460.-
- Eintrittsschwelle 22’680.-
- Mindestverzinsung 1.25%
Säule 3a
Maximal abzugsberechtigte Beiträge:
- mit 2. Säule bis zu 7’258.-
- ohne 2. Säule 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 36’288.-
- Selbständigerwerbende 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 36’288.-
UVG
- Max. versicherter Lohn 148‘200.-
Für allfällige weiterführende Fragen zum Thema Sozialversicherungen, steht Ihnen unser Lenz-Treuhand-Team gerne zur Verfügung!
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