Lenz Treuhand AG

Neuerungen Sozialversicherungen per 01.01.2024

Hier sind die aktualisierten Kennzahlen für AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem aktualisieren.

AHV / IV / EO

Pro Jahr in CHF:

AHV/IV/EO Beiträge

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.

AHV 21

Ab dem 1. Januar 2024 wird der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) wirksam und der Begriff «ordentliches Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Zusätzlich zur neuen Bezeichnung gibt es noch folgende Änderungen im Zusammenhang mit der AHV 21:

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BVS, Stabilisierung der AHV (AHV 21), Zeitplan AHV21

ALV Beiträge

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½, d.h. je 1.1%.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)

AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)

BVG

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge:

Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten, welche eine Einzahlung in die Säule 3a bringt in unserem Beitrag.

UVG

Für allfällige weiterführende Fragen zum Thema Sozialversicherungen, steht Ihnen unser Lenz-Treuhand-Team gerne zur Verfügung!

„Bildquelle: Christin Hume auf Unsplash

Die mobile Version verlassen