Hier sind die aktualisierten Kennzahlen für AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem aktualisieren.
AHV / IV / EO
Pro Jahr in CHF:
- Max. AHV-Rente 29’400.-
- Min. AHV-Rente 14’700.-
- Max. AHV-Rente Ehepaare 44’100.-
- Freibetrag für Rentner 16’800.-
- Geringfügiges Entgelt 2’300.-
AHV/IV/EO Beiträge
- 10.60% AHV/IV/EO
Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.
AHV 21
Ab dem 1. Januar 2024 wird der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) wirksam und der Begriff «ordentliches Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Zusätzlich zur neuen Bezeichnung gibt es noch folgende Änderungen im Zusammenhang mit der AHV 21:
- Das Referenzalter für Frauen und Männern wird sukzessive bis im Jahr 2028 auf 65 Jahre angehoben.
- Abfederung der Auswirkungen mit Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexibel beziehbare Rente zwischen 63 und 70 Jahren
- Schaffung von Anreizen bei der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach 65
- Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 0.4%, resp. 0.1% als Zusatzfinanzierung
- Die Wartezeit für eine Hilfslosenentschädigung der AHV wird von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt
ALV Beiträge
- 2.20% ALV 1 bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½, d.h. je 1.1%.
AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)
- Beitragsskala 5.3% bis 10.00%
- Beitragsskala 5.371% bis 10.00%
- Einkommensgrenze (min.) 9’800.- bis (max.) 58’800.-
- Mindestbeitrag CHF 514.-
AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)
- Mindestbeitrag CHF 514.-
- Maximalbeitrag CHF 25’700.-
BVG
- Lohnmaximum nach BVG 88’200.-
- Max. versicherbarer Lohn nach BVG 62’475.-
- Min. koordinierter Lohn 3’675.-
- Koordinationsabzug 25’725.-
- Eintrittsschwelle 22’050.-
- Mindestverzinsung 1.25%
Säule 3a
Maximal abzugsberechtigte Beiträge:
- mit 2. Säule bis zu 7’056.-
- ohne 2. Säule 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 35‘280.-
- Selbständigerwerbende 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 35‘280.-
Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten, welche eine Einzahlung in die Säule 3a bringt in unserem Beitrag.
UVG
- Max. versicherter Lohn 148‘200.-
Für allfällige weiterführende Fragen zum Thema Sozialversicherungen, steht Ihnen unser Lenz-Treuhand-Team gerne zur Verfügung!
„Bildquelle: Christin Hume auf Unsplash„