Neuerungen Sozialversicherungen per 01.01.2021

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17. Dezember 2020

Wir möchten Sie über die neuen Sozialversicherungskennzahlen ab dem 1. Januar 2021 informieren. Für einen einfachen Überblick haben wir die wichtigsten Faktoren für Sie zusammengefasst. Bitte vergessen Sie nicht, die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem anzupassen.

AHV / IV / EO

Die Erhöhung der AHV-Renten führt zu neuen Grenzwerten.

Pro Jahr in CHF:

  • Max. AHV-Rente 28’680.-
  • Min. AHV-Rente 14’340.-
  • Max. AHV-Rente Ehepaare 43’020.-
  • Freibetrag für Rentner 16’800.-
  • Geringfügiges Entgelt 2’300.-

AHV/IV/EO Beiträge

Die Vaterschaftsentschädigung (VSE), welche ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt, führt zu einer Erhöhung der EO-Beiträge von 0.05%.

  • 10.60% AHV/IV/EO

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.

ALV Beiträge

  • 2.20% ALV 1 bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
  • 1.00% ALV 2 ab AHV Jahreslohn 148‘201.-

Aufteilung ½ Arbeitnehmer & ½ Arbeitgeber.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)

  • Beitragsskala 5.371% bis 10.00%
  • Einkommensgrenze (min.) 9’600.- bis (max.) 57’400.-
  • Mindestbeitrag CHF 503.-

AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)

  • Mindestbeitrag CHF 503.-
  • Maximalbeitrag CHF 25’150.-

BVG

  • Lohnmaximum nach BVG 86’040.-
  • Max. versicherbarer Lohn nach BVG 60’945.-
  • Min. koordinierter Lohn 3’585.-
  • Koordinationsabzug 25’095.-
  • Eintrittsschwelle 21’510.-
  • Mindestverzinsung 1.00%

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge:

  • mit 2. Säule bis zu 6’883.-
  • ohne 2. Säule 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘416.-
  • selbständig Erwerbende 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘416.-

Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten welche eine Einzahlung in die Säule 3a bringt in unserem Beitrag.

UVG

  • Max. versicherter Lohn 148‘200.-

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Autor:Alain Bienz
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