Zusätzliches Sparpotenzial von Dividendenausschüttungen gegenüber Lohnzahlung?
von Dr. iur. Diego R. Gfeller & Alain Bienz
In einem kürzlich ergangenen und medial besprochenen Urteil (9C_669/2011; schriftliches Urteil noch nicht veröffentlicht) hatte das Bundesgericht das Verhalten eines Alleinaktionärs aus Obwalden zu beurteilen, der sich jahrelang bei einem Einkommen von 44’000 Franken eine Dividende in der Höhe von jährlich ca. 160’000 Franken ausschüttete. Durch dieses Vorgehen konnte der Aktionär Spareffekte bei der AHV erzielen, da Dividendenausschüttungen einerseits nicht der AHV Beitragspflicht unterliegen und andererseits im Kanton Obwalden seit 2001 nur teilweise besteuert werden. Auf Bundesebene findet eine privilegierte Besteuerung seit der Unternehmenssteuerreform II (2009) ebenfalls statt. Dies alles sofern eine qualifizierte Beteiligung gehalten wird.
Der Fall gelangte ans Bundesgericht, weil die AHV-Ausgleichskasse im Verhalten eine verdeckte Lohnauszahlung sah und auf der Dividende eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangte.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass sozialversicherungsrechtlich eine abgabepflichte Lohnausschüttung dann vorliegt, wenn einerseits der ausbezahlte Lohn im Vergleich zum Branchenschnitt unangemessen tief sei und andererseits, wenn die Dividende verglichen mit dem inneren Wert der Aktien unangemessen hoch sei.
Im vorliegenden Fall seien diese Voraussetzungen indes nicht erfüllt gewesen, weil es sich um Ausschüttungen von Gewinnen gehandelt habe, die in die 1990-er Jahre zurückgingen. Zu dieser Zeit habe sich der Architekt aber einen branchenüblichen Lohn ausbezahlt. Wenn aber eine Dividendenausschüttung damals nicht AHV-pflichtig gewesen wäre, kann durch das Zuwarten mit der Ausschüttung nicht nachträglich eine Beitragspflicht angenommen werden.
Unklar ist derzeit, ob der Entscheid allgemeine Gültigkeit behalten wird.
Ob sich für Sie aus dem neuen Bundesgerichtsentscheid ein Sparpotenzial eröffnet, klären die Spezialisten der Lenz Treuhand AG gerne im Einzelfall für Sie ab. Kontaktieren Sie uns doch unverbindlich.
Die eingehendere Analyse des Urteils erfolgte nach dessen Veröffentlichung: Fortsetzung: Dividende oder Lohn?