Anpassung der Saldosteuersätze ab dem 1. Januar 2025
Zum Jahreswechsel 2025 tritt eine Anpassung der Saldosteuersätze für bestimmte Branchen in Kraft
Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele der Saldosteuersätze für verschiedene Branchen und Tätigkeiten, wie sie ab dem 1. Januar 2025 gelten:
Bezeichnung | Saldosteuersatz bis 31.12.2024 | Saldosteuersatz ab 01.01.2025 | Änderung |
---|---|---|---|
Auto-Reparaturwerkstätte | 3.00% | 3.70% | 0.70% |
Gartenbau: (Leistungen mit Ausnahme der gesondert fakturierten Pflanzenlieferungen) | 4.50% | 5.30% | 0.80% |
Fitness-Center: (sämtliche branchenüblichen Leistungen) | 4.50% | 5.30% | 0.80% |
Sanitäre Installationen: (Lieferung mit Montage) | 3.00% | 3.70% | 0.70% |
Lebensmittel exkl. Alkoholische Getränke: (Fabrikation) | 0.10% | 0.60% | 0.50% |
Eine vollständige Übersicht ist hier zu finden: Überprüfung der Saldosteuersätze – Konsultation der Branchenverbände
In der Praxis sollen die Saldosteuersätze eine Vereinfachung darstellen. Mit den bestehenden Sonderregelungen (z.B. zusätzliche Erfassung der Bezugsteuer) sowie mit Hilfe von moderner Buchhaltungssoftware treten die Vereinfachungen in den Hintergrund – teilweise erscheint die Umsetzung heute sogar aufwändiger als eine reguläre effektive MWST-Abrechnung.
Unser Team bei der Lenz Treuhand AG steht Ihnen bei Fragen zur optimalen Mehrwertsteuerabwicklung gerne zur Seite!