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Kennzahlen AHV IV EO ALV BVG UVG ab 01.01.2020

Kennzahlen AHV IV EO ALV BVG UVG ab 01.01.2020

Nachfolgend finden Sie die neuen Kennzahlen AHV IV EO ALV BVG UVG, welche ab dem 01.01.2020 gültig sind. Bitte vergessen Sie nicht, die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem anzupassen.

AHV / IV / EO

• Max. AHV-Rente 28’440.-
• Min. AHV-Rente 14’220.-
• Max. AHV-Rente Ehepaare 42’660.-
• Freibetrag für Rentner 16’800.-
• Geringfügiges Entgelt 2’300.-

AHV/IV/EO Beiträge

• 10.55% AHV/IV/EO

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.275%.

ALV Beiträge

• 2.20% ALV 1 bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
• 1.00% ALV 2 ab AHV Jahreslohn 148‘201.-

Aufteilung ½ Arbeitnehmer & ½ Arbeitgeber.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)

• Maximalsatz 9.95%
• Einkommensgrenze (min.) 9’500.- bis (max.) 56’900.-
• Mindestbeitrag CHF 496.-

AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)

• Mindestbeitrag CHF 496.-
• Maximalbeitrag CHF 24’800.-

BVG

• Lohnmaximum nach BVG 85’320.-
• Max. versicherbarer Lohn nach BVG 60’435.-
• Min. koordinierter Lohn 3’555.-
• Koordinationsabzug 24’885.-
• Eintrittsschwelle 21’330.-
• Mindestverzinsung 1.00%

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge:
• mit 2. Säule bis zu 6’826.-
• ohne 2. Säule 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘128.-
• selbständig Erwerbende 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘128.-

UVG

Per 01.01.2020 wird die Teuerungszulagen von 2 auf 5% gesamtschweizerisch von Gesetz wegen erhöht. Dies führt zu neuen Prämiensätzen im UVG.

• Max. versicherter Lohn 148‘200.-

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