Eine Revisionsstelle ist für:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommandit-Aktiengesellschaften
sowohl Genossenschaften, Stiftungen und Vereine mit gewissen Ausnahmen vorgeschrieben.
Für kleinere Gesellschaften ist lediglich eine eingeschränkte Revision vorgesehen. Erfahren sie mehr auf unserer Seite.