Die Mehrwertsteuer (MWST) bildet ein zentrales Element der Buchhaltung. Für unsere Kunden erledigen wir auf Wunsch die MWST Abrechnungen. Zudem unterstützen wir Kunden in der Wahl der optimalen Abrechnungsmethode und beurteilen das konkrete und korrekte Vorgehen.
Es ist uns ein Anliegen unsere Kunden von Beginn weg korrekt beraten zu können. Wir empfehlen jedem Unternehmer regelmässig die Abrechnungsmethodik und die individuellen Geschäftsfälle zu überprüfen.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Abklärung der Steuerpflicht
- Vereinfachte Abrechnung (Saldosteuersatz)
- Beurteilung von MWST relevanten Lieferungen und Dienstleistungen
- Vorbereitung der MWST Abrechnung
- Umsatzabstimmungen
- Begleitung einer allfälligen MWST Revision
Allgemeine Steuerpflicht
Zur laufenden Prüfung gehört für uns auch das Beurteilen der Möglichkeit einer freiwilligen Unterstellung im Register der steuerpflichtigen Unternehmen. Durch eine freiwillige Unterstellung können Spätfolgen, wie beispielsweise aus Bezugssteuern, frühzeitig erkannt werden. Gerade Startups sollten die MWST von Beginn in den Fokus nehmen.
Steuerpflicht für ausländische Unternehmen
Mit der Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuer Gesetz tritt per 1.1.2024 eine wesentliche Änderung in Kraft. Zwecks Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen, sind jetzt auch ausländische Unternehmen in den Fokus genommen worden. Durch das Ausführen von Lieferungen in der Schweiz oder durch das Erbringen von Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher kann sich, sofern der weltweite Umsatz grösser CHF 100’000 ist, eine Steuerpflicht ab dem ersten Franken Umsatz ergeben. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Sie auf dem Weg begleiten können.
Vereinfachte Abrechnung (Saldosteuersatz)
Das Schweizerische Gesetz kennt mehrere Vereinfachungen in der Abrechnungsmethodik. Mit dem Einsatz der Saldosteuersatz-Methode kann, sofern der Umsatz aus steuerbaren Leistungen jährlich nicht grösser als CHF 5.024 Mio. ist und im Zeitraum nicht mehr als CHF 108’000 Franken Steuern anfallen, ein für Ihre Branche massegebender Saldossteuersatz verwendet werden.