Als Unternehmensgruppe kann es entscheidend sein, die Reportings und Berichte nicht nur pro Firma zu ermitteln, sondern auch konsolidiert als Unternehmensgruppe.
Das Schweizer Obligationenrecht sieht zudem eine Konsolidierungspflicht unter folgenden Bedingungen vor:
Wenn zwei der folgenden Grössen in mindestens einem der letzten zwei Jahre konsolidiert überschritten werden:
oder wenn:
Je nach Unternehmenszweck empfiehlt es sich, die Konsolidierung nicht nach «OR» zu erstellen, sondern nach einem anerkannten Standard wie Swiss GAAP FER oder anderen internationalen Standards.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen
Unsere Lösung zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität von verschiedenen Ländern, Standards und Anforderungen aus.
Zudem ist im gleichen Arbeitsschritt eine Überleitung von einem lokalen Standard ein einen anderen Standard (z.B. Swiss GAAP FER) möglich.
Damit soll bei den einzelnen Gesellschaften nur minimal in funktionierende Rechnungswesenprozesse eingegriffen werden, um die Konsolidierung zu erstellen. Das Konsolidierungsinstrument steht Ihnen zur Nutzung kostenlos zur Verfügung.